Ihre Zu­wen­dungs­be­stä­ti­gung

DermaKIDS e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Ihre Spenden und Zuwendungen an uns sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich abzugsfähig. Nach den neuen Steuergesetzen vom 01.01.2017 werden wir als gemeinnütziger Verein Ihre Zuwendungsbestätigungen automatisch dem Finanzamt vorlegen, sollten Sie dies wünschen und DermaKIDS e.V. mit einer Spende von über 200 Euro bedacht haben. Die Zuwendungsbestätigungen unterteilen sich folgendermaßen:

Spenden unter 200 Euro:

Ihre Spenden bis zu 200 Euro können Sie ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einreichen. Für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft sollten Sie auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich noch einen vom Zahlungsempfänger erstellten Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken (steuerbegünstigter Zweck, Zuwendungsbegünstigter, Freistellungsangaben des Empfängers, Spende oder Mitgliedsbeitrag) vorlegen.

Spenden über 200 Euro:

Ihre Spenden über 200 Euro werden über eine vom Spendenempfänger auszustellende Zuwendungsbestätigung nachgewiesen. DermaKIDS stellt Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Das heißt: Bei einem Spendenbetrag von über 200 Euro senden wir Ihnen automatisch eine separate Bestätigung zu. Wir bestätigen Ihnen mit dieser Bescheinigung, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 51 ff AO verwendet wird. Auf Wunsch stellen wir Ihnen natürlich auch gern eine Bescheinigung bei einem geringeren Spendenbetrag von 200 Euro aus. Bitte vergessen Sie für die Bearbeitung nicht, uns Ihre Adresse und Ihren vollständigen Namen anzugeben.

Vorlage für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung:

Den Vordruck für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung einer Spende an den DermaKIDS e. V. erhalten Sie hier zum Download:

Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden

Nutzen Sie diesen Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich
Geld vom Finanzamt zurück.

Hinweis: Das Pflichtfeld ist gekennzeichnet. Alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Ihre Daten werden nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert. Informationen zu der Datenverarbeitung finden Sie hier: Datenschutz.

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen zum Thema Spenden an DermaKIDS oder zu Ihrer Zuwendungsbestätigung? Wir beantworten sie Ihnen gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Helfen Sie mit

Unterstützen Sie unsere Arbeit und Aktionen für EB-betroffene Kinder und Jugendliche mit Ihrer Mitgliedschaft im DermaKIDS Förderverein e.V.!